Rahmenbedingungen
Um das Risiko einer Verbreitung von Infektionen durch das Sterilgutmaterial soweit wie möglich zu minimieren, setzt der Staat mit Gesetzen, Verordnungen, verbindlichen Normen, Richtlinien und Empfehlungen allgemein gültige Vorgaben für der Sterilgutversorgung fest.
Der Nachweis einer sicheren Hygiene unter Berücksichtigung des Personalschutzes ist eine Pflichtaufgabe des Arztes / Zahnarztes bei der Behandlung seiner Patienten. Patienten haben einen Rechtsanspruch auf eine Versorgung mit nachweislich einwandfreiem Sterilgut.
Mehrere Institutionen sind an dem Aufbau der Rahmenbedingungen für die Aufbereitung des Sterilgutes beteiligt und die Verzahnung der Verpflichtungen ist komplex.
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Qualität ist das Leitmotiv der GZM

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