Fachinformation
Das Ziel aller Hygienemaßnahmen in der Medizin ist die Verhütung der Übertragung infektiöser Erreger ("biologische Arbeitsstoffe" nach BioStoffV). Die schützenden Maßnahmen dienen der Prävention nosokomialer Infektionen bei Patienten und bei Leistungserbringern.
Die Anwendung steriler Instrumenten in der invasive Medizin ist Grundvoraussetzung für einen unkomplizierten Behandlungsablauf und dem Schutz gegen nosokomialen Infektionen. Daher ist die korrekte Aufbereitung des Sterilgutes eines Kernelements in der Alltagspraxis. Die Rahmenbedingungen, die Leitlinien sowie die Prozesse sind hierfür klar definiert. Die gesetzlichen Anforderungen fordern explizit Validierungsmaßnahmen von Verfahren in der Sterilgutaufbereitung. Die Erfüllung solcher Anforderungen ist am zweckmäßigsten als Teil eines Qualitätsmanagement Systems zu organisieren und nachzuweisen.
Grundsätzlich kann für das aufbereitete Sterilgut eine Sterilitätsgarantie nur abgegeben werden, wenn die folgenden Arbeitsgänge
- Fachgerechte Vorbereitung (Vorbehandeln, Sammeln, Vorreinigen, evtl. Zerlegen)
- Fachgerechte Desinfektion, Reinigung, Nachspülung, Trocknung
- Fachgerechte Instrumentenpflege
- Fachgerechte Funktionsprüfung
- Fachgerechte Verpackung
- Fachgerechte Sterilisation
- Fachgerechter Transport
- Fachgerechte Lagerung
- Fachgerechtes Öffnen
lückenlos mit stetiger Kontrolle des Ergebnisses ausgeführt worden sind. Die Lebensdauer des Instrumentariums hängt von der Qualität der Pflege, der Anwendung und der Wiederaufbereitung ab.
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Qualität ist das Leitmotiv der GZM

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